| Satzung | Dieser Text beschreibt Satzung. Der untere Text beinhaltet die Satzung Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Satzung Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Satzung fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Satzung möglichst ausführlich zu halten.
Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Satzung Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Satzung beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Satzung. Fragen zu dem Thema Satzung können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.
Satzung ArtikelDie Satzung (auch: Statut, Ordnung, Verfassung) ist der Begriff für die Grundordnung eines Zusammenschlusses, der sowohl privatrechtlich als auch öffentlich-rechtlich begründet sein kann.
Normhierarchisch ist die Satzung (der Gemeinde) das unterste Element.
Buch-Tipp: Badminton 2006/2007. Satzung. Ordnungen. Spielregeln Die Beschreibung für das Buch " Badminton 2006/2007. Satzung. Ordnungen. Spielregeln" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster. | |
1. VEREIN
Die Satzung eines eingetragenen Vereins ist in dem BGB §§ 57 und 58 definiert:
BGB § 57 [Satzung, Mindesterfordernisse]
- Die Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll.
- Der Name soll sich von den Namen der an demselben Orte oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine deutlich unterscheiden.
BGB § 58 [Weitere Erfordernisse]
Die Satzung soll Bestimmungen enthalten:
- über den Eintritt und Austritt der Mitglieder;
- darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind;
- über die Bildung des Vorstandes;
- über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.
2. Juristische PERSONEN
Hier ist die Satzung der Gesellschaftsvertrag bei AG und KGaA.
Buch-Tipp: Der Mörder kennt die Satzung nicht Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch " Der Mörder kennt die Satzung nicht". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet. |
| |
Körperschaften, wie Universitäten, Gemeinden, Landkreise u.ä, geben sich zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten eine Satzung. Rechtsgrund ist das Selbstverwaltungsrecht dieser Körperschaften - in diesem Bezug auch Satzungsautonomie genannt. Für Gemeinden ist die Befugnis zur Satzungsgebung in den jeweiligen Gemeindeordnungen geregelt. Kommt der Satzung eine besondere Bindungswirkung gegenüber dem Bürger (Gemeinde) oder den Angehörigen (übrige Körperschaften) zu, ist in der Regel auch die Zustimmung der Aufsichtsbehörde (Gemeinde => Kommunalaufsicht; Universität => Ministerium) notwendig. Satzungen können als materielle Gesetze der Normenkontrolle unterzogen werden. Werden die Gemeinde und übrigen Körperschaften in dem übertragenen Wirkungskreis rechtsetzend tätig, so handeln sie durch Rechtsverordnung.
Satzungen sind zwischen solchen mit Außen- und solchen mit Innenwirkung zu unterscheiden. Während Satzungen mit Außenwirkung verbindlich für Dritte sind und Rechte und/oder Pflichten erzeugen, sind Satzungen mit Innenwirkung ausschließlich für die Körperschaft, die Organe und für die Verwaltung verbindlich. Zu letzterer Gruppe ist beispielsweise die Hauptsatzung zu zählen.
|
Weiteres zu dem Artikel Satzung | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Verein, Beurkundung, Bgb, Verwaltung, Hauptsatzung, Satzung, Gesetze, Berufung, Zustimmung, Werden, Gemeinde, Rechte, Namen, Regelung, Organe, Gesellschaftsvertrag, Gruppe | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Satzung' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Satzung Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Satzung' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Satzung' und 'Satzung' Definition sehr dankbar.
Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Satzung' Beschreibung entsprechen.
Liste aller verwandten Artikel: Ag, Begriff, Berufung, Beurkundung, Bezug, Bgb, Bildung, Gemeinde, Gesellschaftsvertrag, Gesetze, Gruppe, Hauptsatzung, Namen, Normenkontrolle, Organe, Rechte, Regel, Regelung, Satzung, Verein, Verwaltung, Werden, Zustimmung |
|
|
· Diese Seite wurde bisher 1.349 mal abgerufen. · Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 16.05.2008 um 12:30:05 · Diese Seite wurde zuletzt geändert um 07:28, 2. Aug 2004. · Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008
|